Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 13.830 Euro belegt. Bis zu 4.600 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September nachzuweisen wäre.
In der 9. Minute des Spiels zwischen dem FSV Zwickau und Eintracht Braunschweig (1:0) am 4. Februar in Zwickau hatten Braunschweiger Anhänger zahlreiche Mandarinen sowie etwa zwei Zentimeter große Gummibälle auf das Spielfeld geworfen. Die Partie musste daraufhin für etwa drei Minuten unterbrochen werden.
In der 46. Minute der Begegnung schossen Braunschweiger Anhänger außerdem mindestens sieben Raketen ab, die oberhalb des Spielfelds zwischen Strafraum und Mittellinie detonierten. Außerdem wurden im Braunschweiger Zuschauerbereich mindestens elf Bengalische Fackeln gezündet. Das Spiel musste erneut für circa drei Minuten unterbrochen werden.
13.830 Euro Geldstrafe für Braunschweig
Einige Eintracht-Fans hatten sich bei Partie in Zwickau „unsportlich verhalten“.
Datum der Veröffentlichung: 26.04.2019 08:53 Uhr | Autor: MSPW
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